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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Content3 Web Solutions
Stand: 01.07.2007

1.    Allgemeines, Geltungsbereich

1.1.    Die Content3 Web Solutions, Jäker & Park GbR (nachstehend Content3 genannt) erbringt alle Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt Content3 nicht an, es sei denn, Content3 hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2.    Diese Geschäftsbedingungen von Content3 gelten auch dann, wenn Content3 in Kenntnis entgegenstehender oder von deren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen für den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.
1.3.    Alle Vereinbarungen, die zwischen Content3 und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, die den gleichen Vertragsgegenstand haben. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1.4.    Content3 ist berechtigt, die Vertragsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung /Ergänzung und deren Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von Content3 unter der Internet-Adresse www.content3.de.
1.5.     Widerspricht der Kunde den geänderten/ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten/ergänzten Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist Content3 berechtigt, einen bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten/ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten.

2.    Angebot, Präsentation, Vertrag

2.1.    Das Angebot von Content3 ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
2.2.    Jegliche, auch teilweise Verwendung von durch Content3 mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Genehmigung von Content3. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der diesen Arbeiten und Leistungen zu Grunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars durch Content3 liegt keine Zustimmung zur Verwendung dieser Arbeiten und Leistungen.
2.3.    An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Content3 die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von Content3.
2.4.    Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragserteilung durch den Kunden zustande oder mit erster Erfüllungshandlung durch Content3 bei Auftragserteilung in nicht schriftlicher Form, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden von Seiten Content3 bedarf. Der Vertrag endet mit der Erbringung und Begleichung der vereinbarten Dienstleistung.
2.5.    Sofern Content3 ein individuelles Angebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden dessen Grundlagen. Der Kunde trägt das Risiko, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, sind diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens Content3 wirksam.

3.    Preise, Zahlungsbedingungen

3.1.    Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart wurden, werden nach Maßgabe der zum Tage der Auftragserteilung gültigen Preislisten von Content3 berechnet. Content3 ist berechtigt, Festpreise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen. Nebenkosten und sonstige anlässlich der Durchführung des Vertrages aufgewandte Kosten werden entsprechend dem tatsächlichen Anfall abgerechnet.
3.2.    Content3 ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Abschlagszahlung von 50 % (fünfzig Prozent) des voraussichtlichen bzw. vereinbarten Gesamtpreises und nach Fertigstellung der Arbeiten die restlichen 50 % (fünfzig Prozent) fällig zu stellen. Wird während der Auftragsdurchführung eine umfangreichere Bearbeitung als vorgesehen notwendig, so ist Content3 berechtigt, die Mehrkosten bis zu 15 % des Auftragsvolumens ohne besondere Vereinbarung in Rechnung zu stellen. Wird der vereinbarte Auftragsrahmen um mehr als 15 % überschritten, so ist Content3 verpflichtet, den Auftraggeber zu informieren und berechtigt, ihm ein erneutes Angebot zu unterbreiten.
3.3.    Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen von Content3 eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Auch eine Zahlung vor Fälligkeit der Rechnung berechtigt nie zum Abzug etwaiger Beträge.
3.4.    Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag netto (ohne Abzug) sofort nach Zugang zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn er auf eine Mahnung, die nach Eintritt der Fälligkeit des Kaufpreises erfolgt, nicht zahlt. Unabhängig davon kommt der Besteller in Verzug, wenn er nicht zu einem in der Auftragsbestätigung kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt leistet. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch dreißig Tage nach Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Bei Zahlungsverzug kann Content3 Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen.
3.5.    Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Falls Content3 in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist Content3 berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt,  nachzuweisen, dass Content3 als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von Content3 unbestritten sind. Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, soweit der zu Grunde liegende Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von Content3 unbestritten ist.
3.6.    Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar. Sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
3.7.    Die Vergütung für fortlaufende Leistungen (z.B. Internetseitenpflege) stellt Content3 monatlich in Rechnung.

4.    Leistungserbringung / Abnahme

4.1.    Für den Umfang und den Zeitpunkt der Leistungen sind ausschließlich die schriftlichen Angaben in der Auftragsbestätigung oder im Angebot von Content3 maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Content3.
4.2.    Die von Content3 angegebenen Leistungszeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Der Beginn dieser angegebenen Leistungszeiten setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von Content3 angegebene Leistungszeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung.
4.3.    Vertraglich vereinbarte Fristen verlängern sich bzw. vertraglich vereinbarte Termine verschieben sich bei einem von Content3 nicht zu vertretenden, vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernis um einen angemessenen Zeitraum. Ein solches Leistungshindernis liegt insbesondere vor bei Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Unternehmen, derer sich Content3 zur Erfüllung dieses Vertrages bedient, behördlichen Maßnahmen, Ausfall von Transportmitteln oder Energie, unvorhersehbarem Ausbleiben der Lieferung durch Vorlieferanten, soweit diese sorgfältig ausgewählt wurden, sowie bei höherer Gewalt. Gerät Content3 mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so haftet Content3 nach Maßgabe der unter § 7 getroffenen Regelungen.
4.4.    Der Auftraggeber wird, sobald Content3 die Fertigstellung des Gewerkes erklärt und dieses zur Abnahme zur Verfügung gestellt hat, unverzüglich zur Feststellung der Übereinstimmung mit der vereinbarten Leistungsbeschreibung die vertraglich vorgesehene Abnahme durchführen. Werden bei der Abnahme keine Mängel festgestellt, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder nicht nur unerheblich mindern, so ist die Abnahme unverzüglich in einem Abnahmeprotokoll zu erklären, wobei etwaige kleinere Mängel in einer separaten Mängelliste aufzuführen und kurzfristig von Content3 zu beseitigen sind. Sollte eine Abnahme aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen zu dem vereinbarten Abnahmetermin nicht erfolgen, so gilt das Gewerk als mangelfrei abgenommen.
4.5.    Der Auftraggeber hat Content3 über die gesamte Entwicklungsphase unaufgefordert alle notwendigen Informationen über die Ziele und Prioritäten in Bezug auf das zu gestaltende Produkt zu erteilen. Zu einer die allgemeine Schlüssigkeit überschreitenden Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ist Content3 nur insoweit verpflichtet, als eine solche Überprüfungspflicht schriftlich vereinbart wurde. Vor Produktionsbeginn sind Content3 Korrekturmuster vorzulegen. Jede der Leistungsphasen wird gesondert abgenommen. Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen.
4.6.    Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen der darauffolgenden Leistungsphase nicht widersprochen wird. Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der vom Kunden zu vertreten ist, nicht zustande kommt, gilt die vertragliche Leistung von Content3 mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen. Davon abgesehen gilt die vertragliche Leistung spätestens 14 Tage nach Übergabe als erbracht, sofern der Kunde keine Nachbesserung fordert. Aus Gründen des Geschmacks (Nichtgefallens) kann der Abnahme nicht widersprochen werden. Der Auftraggeber ist insoweit auf sein Kündigungsrecht verwiesen (siehe Punkt 9).
4.7.    Das Gewerk kann nach vorheriger Vereinbarung durch Aufspielen auf einen Webserver und Ermöglichen eines passwortgeschützten Zugriffs durch Content3 für den Auftraggeber abnahmebereit zur Verfügung gestellt werden. Während der Herstellungsphase des Gewerkes ist Content3 berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile des Gewerkes zur Teilabnahme vorzulegen. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Reinzeichnungen, inhaltliche oder gestalterische Änderungen und sonstige Textänderungen, die nach der Freigabe der jeweiligen Gestaltungs- oder Entwicklungsphase entstehen sowie andere Zusatzleistungen (Konzeptproof, Projektmangagement u.a.) sind nicht durch das Angebot abgedeckt und werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.8.    Die Vergabe von Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Übersetzungen) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zug der Nutzungsdurchführung (Lithographie, Druckausführung, Versand) nimmt Content3 im Namen des Auftraggebers/Verwerters und auf dessen Rechnung vor. Soweit Content3 Fremdleistungen (wie z.B. Belichtungen, Kurierfahrten) im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter Content3 von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.9.    Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten sind. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet. Abgerechnet werden: eigener Pkw, andere Verkehrsmittel, Übernachtung, Reisespesen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.10.    Die Produktion wird von Content3 nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist Content3 ermächtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen zu erteilen. Der Kunde testet gründlich jede Anwendung auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung der Anwendung beginnt. Dies gilt auch für Anwendungen, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von Content3 erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an der Anwendung die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen kann. Der Kunde trägt dieses Risiko allein.
4.11.    Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internetseiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Content3 unterliegt diesbezüglich keiner Überprüfungspflicht. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass er keinerlei pornographische oder rechtsradikale Inhalte auf seiner Internetpräsenz veröffentlicht.
4.12.    Content3 übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten des Kunden in der Internetpräsenz, insbesondere in Bezug auf zukünftige Browser und Plug-In Versionen, es sei denn, Content3 kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet Content3 nur bei Vorsatz.
4.13.    Content3 behält sich das Recht vor, die Lieferungen und Leistungen im Rahmen des technischen Fortschritts zu verbessern. Gegenstand der Leistungspflicht von Content3 ist  auch wenn die Installation als solche von Content3 erbracht wird - insbesondere nicht die Anpassung bereits beim Kunden bestehender Anwendungen an die vertragsgegenständliche Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Kunden vorhandenen Anwendungen von Content3 erstellt worden sind. Weitere begleitende Leistungen von Content3, auch die Benutzerschulung und Ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
4.14.    Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird Content3 im Verhältnis zwischen dem Kunden und einer Organisation zur Domain-Vergabe (z.B. DENIC oder STRATO) lediglich als Vermittler tätig. Content3 übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

5.    Eigentums-/Rechteübergang

5.1.    Die Rechte an allen Skripten, wie z.B. JavaScript, PHP-Programme, oder Java-Programme sowie der erstellten Designs für Webseiten und anderen Produkte verbleiben bei Content3, soweit diese nicht frei verfügbar bzw. zur freien Verwendung bestimmt sind und/oder im Eigentum Dritter stehen.
5.2.    Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Auftraggeber eine Nutzung gemäß Absatz 1 widerruflich gestattet. Der Widerruf bedarf keiner Begründung und wird von Content3 nur erklärt werden, falls der Auftraggeber mit Vergütungszahlungen in Verzug ist oder wesentliche Mitwirkungs- bzw. Unterstützungshandlungen nicht erbringt. Soweit der Auftraggeber Content3 Materialien oder sonstige Beistellungen zur Verwendung nach diesem Vertrag überlässt, räumt der Auftraggeber Content3 die für die Verwendung dieses Materials und der sonstigen Beistellungen erforderlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte ein.
5.3.    Content3 wird nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf Anforderung bei der Implementierung oder innerhalb einer angemessenen Frist ab Implementierung den Quellcode für die von Content3 im Rahmen der Individual-Programmierung erstellten Leistungen dem Auftraggeber auf geeigneten Datenträgern (z.B. CD-Rom, E-mail) gegen Vergütung des mit der Herstellung anfallenden Aufwandes übergeben.
5.4.    Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises bleibt das gelieferte Produkt Eigentum von Content3. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann Content3, unbeschadet sonstiger Rechte, das gelieferte Produkt zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen und gegebenenfalls eine Internetpräsenz des Kunden vom Netz nehmen, wenn diese oder deren vereinbarte Pflege unbezahlt ist. Vorher kündigt Content3 dies dem Kunden an und setzt ihm eine angemessene Nachfrist zur Begleichung der offenen Rechnung.
5.5.    Die Vorlagen und/oder Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt Content3 zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Verlust oder Beschädigung ist Schadenersatz zu leisten; d.h. die Kosten sind vom Auftraggeber in der Höhe zu erstatten, die zur Wiederherstellung nötig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/Verwerters.
5.6.    Content3 ist nicht verpflichtet, Daten oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Content3 dem Auftraggeber Computerdaten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung geändert werden.

6.    Urheberschutz und Nutzungsrechte

6.1.    Der erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, welcher auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
6.2.    Sind Eigentumsrechte an Design-, Programmier-, Konzepti-onsleistungen oder Fotografien erwünscht, muss dies gesondert verhandelt und honoriert werden. Alle vorgenannten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen des Gestalters durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
6.3.    Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht. Content3 überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
6.4.    Die Werke von Content3 dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Honorars.
6.5.    Nutzungen, die über das vereinbarte Produktionsziel wie Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Projekt) und das vereinbarte Produktionsvolumen (z.B. Wiederholungsnutzungen für Nachauflagen) hinausgehen, bedürfen unserer Einwilligung und sind honorarpflichtig. Das Design/Gestaltungsmerkmale oder Code-Elemente hieraus dürfen auf andere Gegenstände als das vertraglich Vereinbarte nur mit Einverständnis von Content3 übertragen werden.
6.6.    Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Content3, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
6.7.    Es wird jeweils nur das <code>&quot;</code>einfache Nutzungsrecht<code>&quot;</code> übertragen. Eine Weitergabe eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf unserer Zustimmung und ist honorarpflichtig. Über den Umfang der Nutzung steht Content3 ein Auskunftsanspruch zu. Content3 hat das Recht auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Content3 zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

7.    Mängelgewährleistung / Haftung

7.1.    Bei mangelhaften Lieferungen oder Leistungen ist Content3 innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten nach entsprechender Mitteilung des Kunden nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzleistung berechtigt. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme.
7.2.    Content3 behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos Ersatz zur Verfügung, der den gerügten Mangel nicht mehr enthält. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
7.3.    Ansprüche des Käufers gleich aus welchem Rechtsgrunde (insbesondere Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 Abs. 2 BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) sind, soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Leistung resultieren.
7.4.    Der in Punkt 7.3 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Content3 sowie deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt für sonstige Schäden. Sofern Content3 eine wesentliche Vertragspflicht oder eine "Kardinalpflicht" verletzt, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist sie gemäß Punkt 7.2 ausgeschlossen.
7.5.    Der in Punkt 7.3 geregelte Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Rechtsmängel, Garantien sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die verschuldensunabhängige Haftung von Content3 im Bereich von mietrechtlichen und ähnlichen Nutzungsverhältnissen für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Fehler nach § 536 a Abs. 1 BGB wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
7.6.    Content3 übernimmt keinerlei Haftung für Vorab- oder Test-Versionen von Programmen, Web- oder Microsites, die dem Auftraggeber auf Wunsch vor der endgültigen Abnahme bzw. Freigabe unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden können, die aber wegen ihrer möglichen Fehleranfälligkeit nicht für den endgültigen Betrieb bestimmt sind. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Content3 nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Auftraggeber regelmäßig und anwendungsadäquat Datensicherung durchgeführt und dadurch sichergestellt hat, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
7.7.    Content3 haftet des Weiteren nicht für Sachaussagen oder Beistellungen, die ihr vom Auftraggeber zur Erbringung der ihr obliegenden Leistungen vorgegeben worden sind. Content3 haftet ebenfalls nicht für Urheber-, Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- oder sonstige rechtliche Schutzfähigkeit der von ihr erbrachten Leistungen.
7.8.    Content3 haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der von ihr erbrachten Leistungen, wenn der Auftraggeber die von ihr erbrachten Leistungen durch Freigabe als ordnungsgemäß erbracht abgenommen hat. Insofern stellt der Auftraggeber Content3 von Ansprüchen Dritter frei. Erachtet Content3 für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Auftraggeber nach Abstimmung die Kosten. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zu Gunsten der Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen von Content3. Content3 verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln.
7.9.    Content3 haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, bei Internetanwendungen insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen und gegebenenfalls der URL. Fehler sind schriftlich zu melden.
7.10.    Der Kunde hat Content3 bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung Internet-Daten vollständig zu sichern. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äussere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht durch Content3 durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Nachbesserungsversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Content3 haftet nicht für Probleme, die durch fehlerhafte oder zukünftige Installationen von serverseitigen Programmen entstehen. Soweit Content3 auf Veranlassung des Auftraggebers /Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Content3 nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
7.11.    Content3 verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet Content3 für die Erfüllungsgehilfen nicht. Eine Haftung für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten wird von Content3 nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Mit der Genehmigung der Arbeiten durch den Auftraggeber/Verwerter übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Für die vom Auftraggeber zur Vervielfältigung freigegebenen Arbeiten entfällt jegliche Haftung für Content3. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Content3, stellt er Content3 von der Haftung frei.

8.    Datenschutz

8.1.    Content3 speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt Content3 auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke.
8.2.    Content3 wird diese Daten des Kunden ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Content3 weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf WebServern gespeicherten Daten trägt der Kunde selbst in vollem Umfang Sorge.

9.    Kündigungsrecht des Auftraggebers

9.1.    Der Auftraggeber kann bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit den Vertrag kündigen. Er kann auch aus Gründen des Geschmacks kündigen.
9.2.    Kündigt der Auftraggeber, so ist Content3 berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistungsphase inkl. der Phase zu verlangen, in der die Kündigung erfolgt. Content3 zeigt dem Auftraggeber den Abschluss der einzelnen Leistungsphasen an. Content3 verpflichtet sich, dem Auftraggeber Gelegenheit zur Begutachtung des Phasenabschlusses einzuräumen.
9.3.    Kündigt der Auftraggeber, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Sämtliche von Content3 gefertigten Ideenskizzen, Feinentwürfe, Gegenstände, Volumen und sonstigen Modelle sind Content3 unverzüglich zurückzugeben.

10.    Referenz

10.1.    Content3 behält sich vor, einen Link auf den Seiten der Internetpräsenz des Kunden zu platzieren, der zur Internetseite www.content3.de führt. Dieser Link besteht entweder aus einer Grafik oder einem textbasierenden Link und wird so gewählt, dass dieser nicht das Gesamtbild der Internetpräsenz des Kunden stört.
10.2.    Content3 hat das Recht, Internetseiten oder sonstige geleisteten Tätigkeiten und erstellte Entwürfe auch nach dem Erwerb von Urheberrechten durch den Kunden ohne besondere Einverständnis des Kunden als Referenz auf der Internetseite www.content3.de aufzuführen und in Belegmappen bzw. bei Präsentationen zu verwenden.

11.    Gestaltungsfreiheit

11.1.    Für Content3 besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Der Auftraggeber kann die Abnahme der bestehenden Arbeiten nur unter den in den Werkvertragsbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 631 ff BGB) genannten Voraussetzungen ablehnen.
11.2.    Infolge der an Content3 übertragenen Gestaltungsfreiheit und der damit verbundenen künstlerischen Eigenheiten können aus Gründen des Geschmacks keine Nachbesserungs- oder Gewährleistungsrechte entstehen.
11.3.    Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Content3 behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

12.    Gerichtsstand, Erfüllungsort

Gerichtsstand ist Köln; Content3 ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an dem für seinem Geschäftssitz zuständigen Gericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Sitz Köln. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.

13.    Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der gegengezeichneten Schriftform, wobei Briefwechsel oder Fax genügt. Soweit dieser allgemeinen Vertragsgrundlage eine Regelung fehlen sollte, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacksmustergesetzes. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen oder zu ergänzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt oder die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

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